Krankheitsbilder

Viele Krankheitsbilder werden von Versicherungen «kritisch» beurteilt. Dazu gehören bspw. chronische Schmerzen oder auch psychische Krankheiten. Bei Unfallereignissen ist oftmals die Kausalität/Ursache umstritten.

Die «anhaltende somatoforme Schmerzstörung» ist durch andauernde quälende Schmerzen über mehrere Monate gekennzeichnet, für die keine körperliche Ursache gefunden werden kann, welche die Beschwerden erklären würde. Die Schmerzen können nur in einer Körperregion oder gleichzeitig in mehreren Regionen, wie Kopf, Rücken, Schulter, Arm, Brust, Bauch oder Unterleib, auftreten. Meist sind die Schmerzen von Erschöpfung begleitet; oft kommen auch Schwindel, Magen-Darm-Beschwerden, Schwitzen, Unruhe oder Herzrasen dazu. Betroffene machen häufig eine wahre Arzt-Odyssee durch. Sie werden von einem Facharzt nach den anderen untersucht, machen sich Hoffnungen, dass endlich eine körperliche Ursache gefunden wird, und werden wieder enttäuscht: «Sie haben nichts.» Da die Schmerzen schwer zu akzeptieren und wegen der «fehlenden» organischen Veränderung wie z.B. Rheumatismus oder Krebs nicht zuzuordnen sind, können viele Betroffene diese nicht verstehen. Betroffene sind in der Regel hilfloser als chronisch Schmerzkranke mit erkennbaren organischen Veränderungen. Auch wenn sich bei der somatoformen Schmerzstörung keine auffälligen Befunde, Laborveränderungen und/oder Auffälligkeiten im Röntgenbild finden, gibt es keinen Zweifel daran, dass die Schmerzen echt und nicht eingebildet sind.

Oft sind HWS-Distorsionen (oder sog. Schleudertrauma) Folgen von Auffahrunfällen oder Sturzereignissen. Die Verletzung zeichnet sich durch eine Vielzahl von Beschwerden aus, wobei Kopf- und Nackenschmerzen im Vordergrund stehen. Oftmals bestehen zusätzlich Konzentrationsstörungen oder eine rasche Ermüdbarkeit. Problematisch ist die schwierige Beweisbarkeit der Beschwerden, da diese bildgebend noch nicht dargestellt werden können. Oft wird gutachterlich eine chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren diagnostiziert. Diese ist der somatoformen Schmerzstörung ähnlich, hat ihren Auslöser aber in einem somatischen Prozess wie einem Unfallereignis. 

Versicherungsrechtlich ist die Unfallkausalität oftmals umstritten. Betroffene sollten wissen, dass zivilrechtlich eine andere, sprich mildere Rechtsprechung gilt, weshalb aus dem Umstand, dass bspw. die Unfall- oder Invalidenversicherung keine Leistungen erbringt, nicht abgeleitet werden kann, dass haftpflichtrechtlich keine Entschädigung geschuldet ist.

Definition der WHO:
Eine «Post-Covid-19-Erkrankung liegt dann vor, wenn bei einer Person mit einer wahrscheinlichen oder bestätigten SARS-CoV-2-Infektion die Symptome innerhalt von drei Monaten nach einer Infektion auftreten, mindestens zwei Monate anhalten und sich nicht durch andere Ursachen erklären lassen.

Gemäss WHO können die Symptome nach einer anfänglichen Genesung oder nach der ursprünglichen Erkrankung einfach fortbestehen. Die Symptome können schubweise auftreten oder nach einer vermeintlichen Heilung plötzlich zurückkehren. 

Je nach Definition bestimmen unterschiedliche Fristen, ob von Langzeitfolgen die Rede ist:

  • Akuter Infekt: bis 4 Wochen
  • Verlängerter Infekt: 4 bis 12 Wochen
  • Long Covid: alles ab 4 Wochen
  • Post-Covid-Syndrom: mehr als 12 Wochen

Neuste Erkenntnisse zeigen, dass es sich bei Long-Covid um entzündliche Prozesse handelt, die im Hirn eine hippocampale Wachstumsstörung bewirken. Die Veränderung des Geruchs-und Geschmacksinnes könnte dabei eine gestörte adulte Neurogenese (Bildung von Nervenzellen aus Vorläuferzellen oder Stammzellen) sein. Ein Mikronährstoffmangel kann aufgrund des durch den Krankheitsprozess erhöhten Stoffwechsels des Immunsystems auftreten. 

Symptome:
Häufigste Symptome sind die Fatigue (Erschöpfung), Kurzatmigkeit und Brain Fog (kognitive Beeinträchtigungen).

Weitere Symptome können sein:

  • Grippale Symptome (Halsschmerzen, trockener Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber.
  • Hautausschläge, Haarausfall, Nesselsucht.
  • Starkes Herzklopfen ohne vorausgehende Anstrengung.
  • Schlaf-/Wachrhythmus verändert.
  • Schmerzen an Muskeln, Glieder, Gelenken, Bauch und Brust, Engegefühl in der Brust, Muskelschwäche.
  • Apathie und Lustlosigkeit.
  • Schwindel, Geschmacks- und Geruchsverlust.

Risikos für die Entwicklung von Long Covid:
Chronische und psychische Vorerkrankungen sowie schwere Covid-19 Krankheitsverläufe begünstigen die Entstehung von Long-Covid.

Diagnostik:

  • Anamnese
  • Immunsystem, Silent Inflammation
  • Mitochondrien, ATP, Nitrostress
  • Mikrobiom
  • Intrazelluläre Mikronährstoffe

Therapie:
Eine ursächliche Therapie gibt es in der Schulmedizin bis heute nicht. Diese Behandlung ist symptomorientiert.

Komplementärmedizinisch stehen einige Therapien zu Verfügung, die sich auch schon bei der Behandlung von CHS und Fatigue nach EBV bewährt haben:

  • Ruhe, ausreichende Pausen, kein anstrengender Sport (nur langsames Spazierengehen, es darf danach keine weitere Erschöpfung eintreten).
  • Gesunde Ernährung: frisch, kein Fast Food, keine entzündliche Ernährung.
  • Mikronährstoff-Ausgleich mit Gabe von sekundären sek. Pflanzenstoffen, die antientzündlich wirken.
  • Darmsanierung
  • Infusionstherapie mit Vitamin C, Aminosäuren ect.
  • Physiotherapie
  • Psychotherapeutische Begleitung, Coaching

Psychische Erkrankungen kommen treten in allerlei Erscheinungen auf. Betroffene werden noch immer stigmatisiert, weil man ihnen die Einschränkungen nicht ansehen kann und sie nicht dem klassischen Bild eines «invaliden Menschen» entsprechen. Dabei hat die Häufigkeit von psychischen Erkrankungen parallel mit den steigenden Anforderungen in der Arbeitswelt stark zugenommen. Es ist nicht verwunderlich, dass die Menschen in einer Dienstleistungsgesellschaft eher psychisch erkranken, als unsere Grosseltern, die viel mehr körperliche Arbeit geleistet haben.

Wer unter einer psychischen Erkrankung leidet, ist nicht nur damit beschäftigt, sondern er hat auch versicherungsrechtlich einen schweren Stand. Er muss nachweisen, dass er beeinträchtigt und allenfalls nicht mehr oder nur noch teilweise arbeitsfähig ist. Kommt hinzu, dass das Bundesgericht psychische Unfallfolgen sozialversicherungsrechtlich so gut wie nie anerkennt. Dies führt dazu, dass Menschen, die unter psychischen Unfallfolgen leiden, nicht auf längerfristige Unfallleistungen zählen können. Bei der IV werden psychische Erkrankungen ebenfalls gesondert geprüft und führen nicht automatisch zu Leistungen, wenn ein Gutachten eine Arbeitsunfähigkeit bestätigt. 

Lesen Sie hier mehr zum Thema: 

Schreiben von swiss orthopaedics an das Bundesgericht

Briefe an die Schweizerischen Ärztezeitung

Rotatorenmanschettenrupturen gehören zu den häufigsten Schulterverletzungen. Solche Verletzungen führen oft zu versicherungsrechtlichen Streitigkeiten, weil sich die Unfallversicherungen auf den Standpunkt stellen, nicht das Trauma sei ursächlich, sondern ein vorbestehendes degeneratives Leiden. Die Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie (SGOT) hat in einem Brief an das Bundesgericht vom 1. Oktober 2020 die versicherungsmedizinische Praxis bei Rotatorenmanschettenrupturen kritisiert.

Gemäss der SGOT berufen sich die Unfallversicherungen im wesentlichen auf immer dieselben Literaturstellen, welche aus vier Review-Artikeln stammen, die rund 20 Jahre alt sind. Es handle sich bei diesen vier Artikeln um reine Meinungsäusserungen, die nie wissenschaftlich verifiziert worden seien. Gemäss diesen «Übersichtsartikeln», die in den deutschen Zeitschriften «der Unfallchirurg», der «Orthopäde» und dem «Zentralblatt für Chirurgie» erschienen sind, könne ein direktes Anpralltrauma nicht zu einer Schädigung der Rotatorenmanschette führen, da diese durch das darüber liegende Schulterdach und den Deltoideusmuskel vor Gewalteinwirkung geschützt sei.

Diese Auffassung wurde allerdings in keinem dieser Artikel durch eine biomechanische oder klinische Studie untermauert, so die SGOT. «Es handelt sich dementsprechend um eine reine Hypothese oder ältere Expertenmeinung, die bis zum heutigen Zeitpunkt nie wissenschaftlich verifiziert wurde. Sie widerspricht aber generell der heutigen klinischen Erfahrung der Schulterexperten…». So habe ein Alter von unter 60 Jahren (!) eine schützende Wirkung für die Entstehung von degenerativen Rotatorenmanschettenrupturen. Die SGOT kommt zusammenfassend «zum Ergebnis, dass ein direktes Schultertrauma durchaus überwiegend wahrscheinlicher und sogar einer der häufigsten Mechanismen einer akuten/traumatischen Rotatorenmanschettenruptur sein kann.» Der Brief schliesst mit dem Satz: «Die aktuell von den Versicherern gebrauchte tendenziöse veraltete Literatur ohne wissenschaftliche Grundlage muss heutzutage als obsolet betrachtet werden.» Im übrigen rät die SGOT dringend davon ab, den sog. «Schultertrauma-Check! – einer Publikation von Versicherungsmedizinern – anzuwenden. Die SGOT distanziere sich aufgrund fehlender wissenschaftlicher Grundlage und der nicht objektiven Beurteilung der Sachlage in aller Form von den Aussagen der Autoren.

Sollte all dies zutreffen, so wurden in den vergangen Jahrzehnten unter Umständen hunderte oder tausende Versicherte mit einer Schulterverletzung um ihre Leistungen gebracht. Zu hoffen ist, dass das Bundesgericht seine Praxis zu den Rotatorenmanschettenrupturen aufgrund der Intervention der SGOT und diesen neuen Erkenntnissen bald ändern wird.

Über weitere Krankheitsbilder wie Chronic fatigue Syndrome, Lyme-Borreliose, Fibromyalgie und deren versicherungsrechtliche Folgen informieren wir Sie gerne auf Anfrage.