10 Ziele von Versicherte Schweiz
10 Ziele von Versicherte Schweiz | Hintergrundinformationen | Politische Aktionen und Eingaben
Wir streben längerfristig ein einfacheres, effizienteres und vor allem effektiveres Sozialversicherungssystem an mit realistischen Arbeitsplatzchancen für Versicherte. Die Abklärungsverfahren müssen fairer gestaltet und die Abhängigkeit von medizinischen Gutachtern von Versicherungen gebrochen werden. Gerichtsprozesse in Zivilverfahren können in Haftpflichtverfahren 10 Jahre oder länger dauern und sind für die schwächere Partei existenzbedrohend. Diese Missstände sind zu korrigieren. Lesen Sie hier, warum und weshalb wir uns genau diese 10 Ziele gesetzt haben:
Erkrankte sind heute wesentlich schlechter gestellt, als Verunfallte. Die verunfallte Person gilt als «Königin», der Erkrankte als «armer Schlucker» unter den Geschädigten. Verunfallte erhalten neben einer lebenslänglichen Rente auch eine Integritätsentschädigung (eine Art Genugtuung), währendem Erkrankte unter Umständen nicht einmal eine Krankentaggeldversicherung haben und nur mit der IV-Rente auskommen müssen. Eine Krankentaggeldversicherung ist nicht einmal obligatorisch in der Schweiz. Wir von Versicherte Schweiz fordern daher die Einrichtung einer gesetzlichen Krankentaggeldversicherung, bis die vollständige Gleichstellung zwischen Krankheits- und Unfallfolgen erreicht ist. Die künstliche Unterscheidung führt zu massivem administrativem Mehraufwand und zu einer Diskriminierung von erkrankten Versicherten. Die Unterscheidung ernährt eine Schar von Versicherungsmedizinern, Gutachtern, Versicherungsmitarbeitern, Case Managern, Juristen, Anwälten aber auch von Richterinnen und Richtern. Unsummen an Prämien- und Steuergeldern werden für die Abklärungen und Verfahren verschwendet. Getrieben wird diese Abklärungsmaschinerie vom Interesse der Unfallversicherungen, Verunfallte in die Kategorie Krankheit zu schieben (Stichwort: Adäquanz) und sich so der Leistungspflicht zu entziehen. Die versicherte Person bleibt dabei auf der Strecke! Die Unterscheidung, die historische gewachsen ist, ist daher endlich abzuschaffen und die Diskriminierung zu beseitigen!
Wer heute erkrankt oder einen Unfall erleidet, wird von einer Stelle zur nächsten geschoben. Die Koordination zwischen den Sozialversicherungen und den Ämtern (insb. Sozialamt) ist pures Juristenfutter und im Ergebnis reines «Kässelidenken». Die Unfallversicherung schiebt auf die Krankentaggeldversicherung, diese auf die Arbeitslosenkasse und die Arbeitslosenkasse auf das Sozialamt. Viele Erkrankte oder Verunfallte erleben einen sozialen Abstieg auf Raten. Für die Koordination der Sozialversicherungssysteme sind komplizierte Abklärungen und Verfahren erforderlich, die das System ineffizient und teuer machen. Der dafür erforderliche Einsatz von Prämien und Steuergeldern wäre besser bei den Menschen aufgehoben, die es wirklich benötigen, nämlich bei den Versicherten! Aus diesen Gründen soll neu nur noch eine einzige Versicherung die Grundsicherung übernehmen, was zu einer massiven Effizienzsteigerung führen würde. Die teilweise entwürdigenden Verfahren sind zu stoppen!
Das Konzept des sog. ausgeglichenen Arbeitsmarktes führt dazu, dass die Versicherungen und Gerichte von der Annahme ausgehen können, dass jeder und jede versicherte Person hypothetisch eine Stelle finden kann. Das Bundesgericht geht sogar davon aus, dass auf dem «ausgeglichenen Arbeitsmarkt» mit «sozialem Entgegenkommen» eines Arbeitgebers gerechnet werden kann. Auch Einarmige haben in dieser Fiktion keine Probleme, eine Stelle zu finden. Die Realität sieht dabei ganz anders aus: Sog. einfache, wechselbelastende Arbeiten gibt es aufgrund des Strukturwandels kaum noch. Die versicherte Person kann die von den Sozialversicherungen angenommenen Invalideneinkommen in der Realität kaum je erzielen. Untersuchungen zeigen, dass ein Grossteil der Bevölkerung von diesen diskriminierenden Fiktionen betroffen ist. Dies führt dazu, dass trotz ausgewiesener Einschränkungen berechtigte Leistungen verweigert werden. Ein staatlich verordneter sozialer Abstieg.
Seit Jahren wird von Vertretern der Wirtschaft beteuert, dass die Unternehmen sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind und diese gegenüber den Schwächsten der Gesellschaft wahrnehmen. Die Realität ist eine andere: Eine «hire and fire»-Mentalität hat sich in der Schweiz etabliert. Menschen mit Beeinträchtigungen finden kaum je eine Stelle in der freien Wirtschaft, sondern werden zur Untätigkeit verdammt. Dies tangiert die unantastbare Würde des Menschen. Aus diesen Gründen sind Staatsbetriebe und staatlich subventionierte Unternehmen zu verpflichten, Menschen mit Beeinträchtigungen zu beschäftigen. Zudem sind steuerliche Anreize für die Privatwirtschaft zu schaffen, wenn diese Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigen. Falls solche Anreize nicht Früchte tragen, sind Quoten für Grossbetriebe einzuführen.
Aufgrund der strengen Anforderungen, die das Bundesgericht an den Begriff der Invalidität stellt, sind viele Betroffene heutzutage selbst von beruflichen Massnahmen ausgeschlossen. Zudem ist die Invalidenversicherung bei Eingliederungen in einem ständigen Interessenkonflikt. Denn eine misslungene Eingliederung trotz erheblicher Anstrengungen des Versicherten zeigt oftmals auf, dass die gutachterlich bescheinigte medizinisch-theoretische Arbeitsfähigkeit in der Realität illusorisch ist. Aus diesen Gründen muss die Eingliederung von der Rentenversicherung getrennt werden. Die Eingliederungsversicherung ist nur noch für die berufliche Integration zuständig und kann diese Aufgabe frei von Interessenkollisionen ausführen.
Versicherungsrechtliche Verfahren können 5 oder 10 Jahre dauern, Haftpflichtprozesse vor Zivilgerichten sogar 15 oder mehr Jahre. Versicherte Personen, die einen Anspruch gegen eine Versicherung durchsetzen möchten, brauchen nicht nur unglaublich Geduld, sie setzen auch ihre gesamte finanzielle Existenz aufs Spiel. Die schweizerische Justiz gehört zu der teuersten der Welt! Dabei werden der geschädigten Partei erhebliche Steine in den Weg gelegt, denn sie muss alle Anspruchsgrundlagen detailliert behaupten und nachweisen. Viele Prozesse scheitern an formellen Hürden, trotz exorbitanter Gerichtskosten und einem Verschleiss an Zeit und persönlichen Ressourcen. Ein Missstand, der dringend korrigiert werden muss. Wir setzen uns dafür ein, dass Prozesse in Zukunft einfacher, rascher und kostengünstiger ablaufen, damit Betroffene schneller zu ihrem Recht kommen. Prozessieren kann kein Privileg für die Mächtigen sein!
Versicherte Schweiz setzt sich ein für unabhängige und faire Abklärungen. Vor allem das Gutachterwesen steht in der Kritik. Auch eine vollständige wirtschaftliche Abhängigkeit eines Gutachters von der Versicherung bedeutet gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht eine Befangenheit. Die Rechtsprechung hat dazu geführt, dass sich einige wenige «Hardliner» fast den gesamten Gutachtermarkt unter sich aufteilen konnten. Dabei gibt es massive Fehlanreize, denn es wird v.a. Quantität und nicht die Qualität der gutachterlichen Arbeit honoriert. Damit die Verfahren fairer werden können, muss die Abhängigkeit der Gutachter:innen von den Versicherungen gebrochen werden. Begutachtungen müssen in das Pflichtenheft der öffentlichen Spitäler aufgenommen werden oder aber eine staatliche Institution mit Anbindung an die Universitäten geschaffen werden, welche sich den Themen Versicherungsmedizin/Begutachtung unabhängig und nach neuesten wissenschaftlichen Standards annehmen kann. Die Finanzierung von Gutachtern durch Versicherungen muss ein Ende haben. Gutachter:innen müssen zudem so bezahlt werden, dass sie ihre Arbeit in der erforderlichen Qualität ausführen können. Qualität statt Quantität muss das oberste Gebot sein!
Jeden Herbst dasselbe: Die Bevölkerung wird mit Werbung von Krankenkassen und Versicherungen beduselt. Dass die Werbeversprechen leider nicht der Realität entsprechen, wissen wir aus erster Hand. Pro Jahr werden Unsummen für durch Prämien finanzierte Werbung ausgegeben. Geld, das besser bei den Betroffenen angelegt ist. Versicherte Schweiz setzt sich für eine Beschränkung von Werbung für Versicherungen ein. Nicht nur die Krankenkassenprämien steigen jedes Jahr, sondern auch die Chefsaläre der grossen Versicherungen. Schweizerinnen und Schweizer geben pro Jahr im Schnitt ca. Fr. 10’000 bis Fr. 15’000 aus für Versicherungen! Die Lohnabzüge, die ca. 12% des Bruttolohnes ausmachen, werden kaum je hinterfragt und einfach hingenommen. Hinzu kommen Prämien für die Krankenkasse, Haftpflichtversicherung usw. In der Schweiz gibt es an die 1500 Pensionskassen und ca. 60 Krankenkassen. Jede Versicherung hat ihre eigene Administration, Marketingabteilung, zahlt hohe Chefsaläre und macht aggressiven Kundenfang – mit den von Ihnen bezahlten Prämien! Der Fang nach Kunden mit «geringen Risiken» ist zu stoppen, Chefsaläre zu begrenzen. Die Versicherungen sollen sich durch ihre Leistungen und nicht durch ihre Werbeversprechen von der Konkurrenz abheben!
Die Überalterung wird auch die Schweiz in den kommenden Jahren/Jahrzehnten mit voller Wucht treffen. In ca. 20 Jahren wird die Babyboomergeneration pflegebedürftig werden, was manche als «grauen Tsunami» bezeichnen. Mit massiven finanziellen Folgen. Ein Pflegeheim kostet schnell Fr. 9’000 oder mehr im Monat. Ca. 60% der Heimbewohner können diese Kosten nicht mit ihren Renteneinkommen decken. Dies bedeutet, dass bei ungenügenden Renteneinkommen die Ergänzungsleistungen beantragt werden müssen. Diese verlangt aber zuerst einen Verzehr des Vermögens, was einer Enteignung gleichkommt. Mit einer obligatorischen Pflegeversicherung könnte dem sich abzeichnenden Notstand entgegengewirkt werden. Alternativ oder gleichzeitig könnte auch die Pflege durch Angehörige finanziell gefördert werden. Mit beiden Massnahmen soll ein würdevolles Altern ermöglicht werden. Es ist an der Zeit, dass die Politik nicht länger die Augen verschliesst vor diesem Thema!
Wir fordern eine Altersvorsorge, die sich an der unantastbaren Würde alter Menschen und den ausschliesslichen Interessen der Vorsorgeberichtigten und nicht denjenigen der Finanzbranche und ihren wirtschaftsliberalen Unterstützern orientiert.
Das Vermögen der AHV von über 45 Milliarden Franken wird voraussichtlich 2035 vollständig aufgebracht sein, wenn nicht möglichst bald eine drastische Sanierung des AHV/IV/EO Ausgleichsfonds durchgeführt wird, zu der auch eine zusätzliche Mittelbeschaffung durch eine direkte Überweisung eines Drittels des Überschusses der Schweizerischen Nationalbank und damit 2 Milliarden Franken pro Jahr genauso gehört wie die Angleichung des Frauenrentenalters und der Anpassung des Eintrittes des allgemeinen Rentenalters an die geänderten soziologischen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Unbedingt notwendig ist auch schon im heutigen Zeitpunkt der Einstieg in die Einführung der durch die Verfassung garantierten existenzsichernden Grundrente durch die Erhöhung der Mindestrente von 50 % auf z.B. 60 % Prozent der Maximalrente, womit die einkommensschwachen Teile unserer Bevölkerung um damit vor allem der grossen Gruppe der alleinerziehenden Frauen wenigstens im Alter ein menschwürdiges, weil existenzsicherndes Einkommen zu garantieren, ohne noch Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen zu müssen.
Schon seit 20 Jahren befindet sich die betriebliche Vorsorge im freien Fall. Helfen kann hier nur eine Totalrevision des BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge) mit der Schaffung eines nationalen Grossfonds anstelle des bisherigen ineffizienten Pensionskassensystems zur Optimierung der Vermögensverwaltung und einer Integration der gesamten Kontenverwaltung in das bestehend Ausgleichskassensystem. Dazu kommt eine Trennung des Sparprozesses vom Risikoprozess mit einer klaren Einnahmen- und Ausgaben- sowie Kostenallokation, eine Gestaltung der Prämien unter Ausserachtlassung eines Koordinationsabzuges und eine massive Regulierung des gesamten Systems, mit einer Einsparung bei den Verwaltungskosten von mindestens 90 % und Mehrerträgen für die aktiven Vorsorge und die Altersrentenbezüger:innen von 3 und mehr % pro Jahr.