Wir bringen uns für Sie in Stellung.

Unsere Positionen

Die Voraussetzungen für Bürgerinnen und Bürger, die einen versicherungsrechtlichen Anspruch geltend machen und durchsetzen wollen, haben sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sukzessive verschärft. Pro Jahr werden tausende von versicherungsrechtlichen Entscheidungen angefochten. Obwohl jedes Jahr zehntausende Menschen mit negativen Entscheiden konfrontiert sind, haben versicherte Personen in der Schweiz keine Lobby und sind nicht gesamtschweizerisch organisiert – die Gegenseite sehr wohl: Der mächtige Schweizerische Versicherungsverband (SVV) lobbyiert erfolgreich in Bern.
Viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier üben Verwaltungsratsmandate für Versicherungen aus oder arbeiten direkt oder indirekt für die Versicherungswirtschaft. Neben dem SVV hat die Swiss Insurance Medicine (SIM), die im wesentlichen von Versicherungen unterstützt wird, die Deutungshoheit über sämtliche versicherungsmedizinische Themen übernommen. Nicht nur Sozialversicherungs- sondern auch Zivilverfahren werden aufgrund oftmals ellenlanger Verfahren zur Geduldsprobe und werden für Geschädigte zum existenziellen Kostenrisiko. Haftpflicht- und Privatversicherungen sind sich diesem Umstand bewusst und spielen diese Karte in aussergerichtlichen Verhandlungen natürlich aus.

Hier braucht es ein Gegengewicht: Versicherte Schweiz setzt sich politisch, medial und mit Aufklärung für die Interessen von versicherten Personen ein. Wir beraten Betroffene in schwierigen Situationen. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied, folgen Sie uns auf den sozialen Medien. Warum Sie Mitglieder werden sollten, selbst wenn Ihr Verfahren schon abgeschlossen ist, erfahren Sie hier.

Die Durchsetzung von versicherungsrechtlichen Ansprüchen ist in den letzten Jahren massiv erschwert worden. Das Bundesgericht und das Parlament haben die Hürden für die Geltendmachung von Ansprüchen systematisch verschärft.

Wer heute zum Beispiel in ein invalidenversicherungsrechtliches Verfahren gerät, trägt ein hohes Risiko, von einem wirtschaftlich abhängigen Gutachter untersucht zu werden, ohne dass man sich dagegen wehren könnte. Das Bundesgericht erachtet auch eine vollständige wirtschaftliche Abhängigkeit nicht als Ausstands- oder Befangenheitsgrund. Ein ungünstiges Gutachten kann vor Gericht kaum erfolgreich angefochten werden, weil den Gerichten regelmässig das medizinische Fachwissen fehlt, um ein Gutachten auch inhaltlich überprüfen zu können. Ein negatives Abklärungsergebnis bei der Invalidenversicherung (IV) wirkt sich zudem negativ auf weitere versicherungsrechtliche Ansprüche aus. Denn das Gutachten wird der versicherten Person auch von der Haftpflichtversicherung oder einer Privatversicherung entgegengehalten. Selbst wenn das Gutachten eine Arbeitsunfähigkeit ausweist, kommen realitätsfremde Arbeitsplatzannahmen zur Anwendung, die dazu führen, dass versicherten Personen ohne Aussicht auf eine behinderungsangepasste Stelle sämtliche Leistungen inkl. Eingliederungsmassnahmen verweigert werden können – ganz legal und vom höchsten Gericht abgesegnet.

«Versicherte Schweiz» kämpft für saubere, faire und zugängliche versicherungsrechtliche Verfahren, unabhängig davon, ob diese sozialversicherungsrechtlicher oder zivilrechtlicher Natur sind.

Die Invalidenversicherung (IV) steht seit langer Zeit in der Kritik. Im Fokus stehen wirtschaftlich abhängige, einseitige Gutachter, realitätsfremde Arbeitsplatzannahmen, jahrelange Verfahren und harte Rentenrevisionen. Das Bundesgericht hat mit einer strengen Praxis eine Kategorie von versicherten Personen geschaffen, die zu gesund für die IV, aber zu krank für den Arbeitsmarkt sind. Nach wie vor werden Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Leiden, die nicht vollständig objektivierbar sind, diskriminiert. Wir kämpfen für ein faires, gerechtes Abklärungsverfahren, bei dem die Gutachterstellen und Gutachter nicht mehr von den IV-Stellen bezahlt werden, für eine effizientere Integration von Menschen mit Behinderung und gegen Leistungsfestsetzungen, die nichts mit der Realität zu tun haben.

In Tat und Wahrheit werden die Menschen heutzutage von IV zu Sozialamt hin und hergeschoben. Dies ist nicht nur ineffizient und volkswirtschaftlich ein Nullsummenspiel, sondern letztendlich menschenverachtend.

Wir setzen uns für faire und menschliche Verfahren in der IV ein.

Wussten Sie, dass die Unfallversicherungen faktisch keine Dauerleistungen für psychische Unfallfolgen erbringen müssen? Die Unfallversicherungen sind die grossen Gewinner von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Sie können sich in vielen Fällen früher oder später ihrer Leistungspflicht entziehen. Entweder, weil die medinischen Abklärungen basierend auf einer strengen Versicherungsmedizin keine Unfallfolgen mehr bescheinigen oder der Zusammenhang aus «rechtlichen» Gründen verneint wird. Das Bundesgericht wendet seine sogenannte  Adäquanzrechtsprechung derart restriktiv an, dass seit eh und je nur noch bei organisch klar ausgewiesenen Unfallfolgen Dauerleistungen erfolgen.

Versicherte Schweiz setzt sich längerfristig für eine Aufhebung der Unterscheidung zwischen Unfall und Krankheit ein.  Sachlich ist es nicht zu rechtfertigen, dass Verunfallte bessergestellt sind, als Erkrankte. Die Unterscheidung ist letztlich vor allem Juristenfutter und Einnahmequelle für Versicherungsmediziner, Anwälte, Richter und Sozialarbeiter. Die bundesgerichtliche Unterscheidung zwischen psychischen und organischen Unfallfolgen ist nicht mehr zeitgemäss.

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Die prozessuale Durchsetzung eines Haftpflichtanspruchs kann gut und gerne zehn Jahre oder mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die finanziellen Risiken eines Haftpflichtprozess sind selbst für den Mittelstand existenzbedrohend hoch. Die klagende Partei trägt zudem in der Regel die volle Behauptungs- und Beweislast. Die Hürden im Zivilprozess wurden vom Bundesgericht seit Jahren in die Höhe geschraubt. Eine Klägerin, die lediglich eine Teilklage einreicht, muss zudem mit einer sogenannten negativen Feststellungsklage rechnen, mit unabsehbaren Beweis- und Kostenrisiken. Das Bundesgericht verwehrt ferner mittellosen Klägern den Weg, über die vorsorgliche Beweisführung die Prozesschancen abschätzen zu lassen.

Faktisch ist vor allem dem Mittelstand ohne Rechtsschutzversicherung der Gang vor Gericht aufgrund viel zu hoher Risiken verwehrt. Ein Missstand, der endlich zu korrigieren ist.

Versicherte Schweiz setzt sich für den freien Zugang zum Gericht, effiziente und kostengünstige Verfahren sowie weniger Formalismus ein. Insbesondere Personenschadenklagen scheitern auch heute noch viel zu häufig an zu hohen Substantiierungshürden

In den letzten Jahren hat sich neben der Behandlungsmedizin eine Versicherungsmedizin etabliert, massgeblich gefördert und geprägt vom Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) und der Swiss Insurance Medicine (SIM). Letztere hat mittlerweile die Deutungshoheit über sämtliche versicherungsmedizinische Themen erlangt. Die Versicherungsmedizin nimmt für sich in Anspruch, die einzige Disziplin zu sein, welche objektiv feststellen kann, was ein Mensch hat und welche Leistungen er noch erreichen kann. Trotz dieses Anspruchs variieren die Einschätzungen bei der Arbeitsfähigkeit sehr stark, was Untersuchungen klar zu Tage gefördert haben. Obwohl es entsprechende Leitlinien für die Begutachtung gibt, ist das Bundesgericht der Auffassung, dass die Leitlinien nicht zwingend zu beachten seien.

Versicherte Schweiz sind der Auffassung, dass sich die Versicherungsmedizin zu weit von der Behandlungsmedizin entfernt hat. Dies führt so weit, dass viele Gutachter darauf verzichten, beispielsweise eine Fremdanamnese beim behandelnden Arzt einzuholen.

Wir setzen uns ein gegen «Massenbegutachtungen» sowie für die Einzelfallbetrachtung und für angemessene Vergütungen von qualitativ hochstehenden Begutachtungen.

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