Erfreuliche Nachricht vom Bundesgericht: 8C_104/2024 vom 22. Oktober 2024:
Adipositas – Änderung der Rechtsprechung.
Das Bundesgericht stellt fest, dass sich die bisherige Sonderrechtsprechung zur Adipositas auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere auch zu leichten bis mittelgradigen depressiven Störungen und zu Suchterkrankungen, nicht mehr aufrecht erhalten lasse. Das im Zusammenhang mit Abhängigkeitssyndromen in BGE 145 V 215 Erwogene gelte grundsätzlich – zumindest teilweise – auch für die Adipositas. Es sei nicht einzusehen, weshalb die Adipositas bei grundsätzlich zumutbarer Behandlung resp. Gewichtsabnahme zum vornherein invalidenversicherungsrechtlich irrelevant und damit anders zu behandeln sein soll als andere (auch psychische) Erkrankungen. Daraus sei nicht zu schliessen, dass es zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit zwingend eines strukturierten Beweisverfahrens im Sinne von BGE 141 V 281 bedürfe. Letzterer Grundsatzentscheid sei in erster Linie eine Antwort auf die markante Beweisproblematik im Zusammenhang mit den psychosomatischen Störungen gewesen.
Spätestens ab jetzt ist es Aufgabe aller Versicherungsmediziner:innen, bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit immer auch die qualitativen und quantitativen funktionellen Auswirkungen einer Adipositas zu berücksichtigen, so wie alle anderen somatischen und psychischen Gesundheitsstörungen und Belastungsfaktoren auch zu berücksichtigen sind.
Erich Züblin, Vertrauensanwalt
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