Für invaliditätskonforme Tabellenlöhne

Versicherte Schweiz hat die von ihr kritisch betrachteten Punkte in einer Vernehmlassung dem Bundesamt für Sozialversicherungen eingegeben. Zusätzliche leidensbedingte Abzüge sollen weiterhin möglich sein. Kritisiert wird von Versicherte Schweiz der Teilzeitabzug der erst bei einem Pensum unter 50 Prozent zur Anwendung gelangt. 

Lesen Sie hier die Vernehmlassung