Sind sich eine versicherte Person und der Fachmann, der sie begutachtet hat, nicht einig, hat der Versicherte künftig etwas bessere Karten. Denn neu müssen die Begutachtungsgespräche aufgezeichnet werden und stehen dann im Streitfall als Beweismittel zur Verfügung. – Der «Tages-Anzeiger» hat darüber berichtet.
Lesen Sie hier den Bericht im «Tages-Anzeiger» vom 27. Dezember 2021.